{"id":32038,"date":"2026-02-25T19:44:09","date_gmt":"2026-02-25T19:44:09","guid":{"rendered":"https:\/\/romano-realestate.com\/allgemeine-geschaeftsbedingungen-von-romano-immobilien\/"},"modified":"2026-08-03T10:15:18","modified_gmt":"2026-08-03T10:15:18","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen-von-romano-immobilien","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/romano-realestate.com\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen-von-romano-immobilien\/","title":{"rendered":"ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN VON ROMANO IMMOBILIEN"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN (AGB)<\/h2>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">f\u00fcr die Immobilienvermittlung<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">I. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND DEFINITIONEN<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Makler:<\/strong> Romano Nekretnine (Romano Real Estate), spezialisierte Immobilienagentur und Dienstleister mit Sitz in Trogir, Ulica Bla\u017eenog Augustina Ka\u017eoti\u0107a 12, Kroatien, der alle gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Immobilienvermittlung gem\u00e4\u00df dem kroatischen Immobilienvermittlungsgesetz erf\u00fcllt (nachfolgend: Makler).<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Makleragent (Agent):<\/strong> Eine zur Immobilienvermittlung zugelassene nat\u00fcrliche Person, die die Fachpr\u00fcfung abgelegt hat, im Agentenregister der Kroatischen Wirtschaftskammer eingetragen ist und beim Makler oder bei einer juristischen Person angestellt ist, die einen Kooperationsvertrag mit dem Makler geschlossen hat.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Vermittlung:<\/strong> Die Gesamtheit der professionellen Handlungen des Maklers mit dem Ziel, den Auftraggeber und einen Dritten zusammenzubringen sowie Verhandlungen und Vorbereitungen f\u00fcr den Abschluss von Rechtsgesch\u00e4ften in Bezug auf Immobilien (insbesondere Kauf, Verkauf, Miete, Pacht oder Tausch) zu f\u00fchren.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Auftraggeber:<\/strong> Eine nat\u00fcrliche oder juristische Person, die mit dem Makler einen schriftlichen Vermittlungsvertrag abschlie\u00dft (Verk\u00e4ufer, K\u00e4ufer, Vermieter, Mieter, Verp\u00e4chter oder P\u00e4chter).<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Dritter:<\/strong> Eine Person, die der Makler mit dem Auftraggeber zwecks Verhandlung und Abschluss eines Rechtsgesch\u00e4fts \u00fcber eine Immobilie in Kontakt bringt, unabh\u00e4ngig davon, ob der Makler mit dieser Person ebenfalls einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen hat.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">II. ANGEBOT UND IMMOBILIENANGABEN<\/h3>\n\n\n\n<ol start=\"1\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Alle Angebote des Maklers werden auf der Grundlage von Informationen erstellt, die der Makler vom Eigent\u00fcmer oder Auftraggeber m\u00fcndlich, schriftlich oder elektronisch erhalten hat.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Makler \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr unbeabsichtigte Fehler in der Beschreibung und Preisangabe der Immobilie sowie f\u00fcr den Fall, dass die Immobilie in der Zwischenzeit verkauft, vermietet oder vom Eigent\u00fcmer vom Markt genommen wurde.<\/li>\n\n\n\n<li>Alle Angebote und Gesch\u00e4ftsinformationen, die der Makler dem Auftraggeber \u00fcbermittelt, gelten als Gesch\u00e4ftsgeheimnis und d\u00fcrfen an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Maklers weitergegeben werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Ist dem Empf\u00e4nger des Angebots die vom Makler angebotene Immobilie bereits bekannt, ist er verpflichtet, den Makler unverz\u00fcglich schriftlich (per E-Mail, Fax oder Einschreiben) dar\u00fcber zu informieren.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">III. VERMITTLUNGSVERTRAG<\/h3>\n\n\n\n<ol start=\"1\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Durch den Immobilienvermittlungsvertrag (nachfolgend: Vertrag) verpflichtet sich der Makler, einen Dritten zu suchen und mit dem Auftraggeber zusammenzubringen, um ein Rechtsgesch\u00e4ft (Kauf, Miete, Pacht, Tausch etc.) zu verhandeln und abzuschlie\u00dfen, w\u00e4hrend sich der Auftraggeber verpflichtet, die Maklerprovision zu zahlen, wenn das Rechtsgesch\u00e4ft zustande kommt. Die Provisionspflicht entsteht auch mit dem Abschluss eines Vorvertrags, der die Parteien zum Abschluss des Hauptvertrags verpflichtet.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vertrag wird schriftlich und f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen.<\/li>\n\n\n\n<li>Ist im Vertrag selbst keine Laufzeit angegeben, gilt der Vertrag als f\u00fcr einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Unterzeichnung abgeschlossen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Makler ist berechtigt, die Erf\u00fcllung der Pflichten aus dem Vertrag auf einen anderen autorisierten Makler (Partner) zu \u00fcbertragen, mit dem ein Kooperationsvertrag besteht, sofern diese M\u00f6glichkeit im Vertrag ausdr\u00fccklich vorgesehen ist. In diesem Fall garantiert der Makler dem Auftraggeber die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung des Gesch\u00e4fts in vollem Umfang, und der Auftraggeber zahlt die vereinbarte Provision ausschlie\u00dflich an den Makler \u2013 Romano Nekretnine.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">IV. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERH\u00c4LTNISSES<\/h3>\n\n\n\n<ol start=\"1\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Ein befristeter Vermittlungsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Frist, wenn das Gesch\u00e4ft nicht zustande gekommen ist, oder durch K\u00fcndigung einer der Vertragsparteien.<\/li>\n\n\n\n<li>Verst\u00f6\u00dft die K\u00fcndigung des Vertrags durch den Auftraggeber gegen den Grundsatz von Treu und Glauben oder erfolgt sie in der Absicht, dem Makler den Provisionsanspruch zu entziehen, beh\u00e4lt sich der Makler das Recht vor, Schadensersatz in H\u00f6he der vollen Maklerprovision zu verlangen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler alle im Voraus vereinbarten und tats\u00e4chlich entstandenen Sonderaufwendungen zu erstatten.<\/li>\n\n\n\n<li>Schlie\u00dft der Auftraggeber nach Beendigung des Vertrags ein Rechtsgesch\u00e4ft ab, das eine direkte Folge der T\u00e4tigkeit des Maklers vor der Vertragsbeendigung ist, ist er verpflichtet, die volle Provision an den Makler zu zahlen, unabh\u00e4ngig davon, ob das Gesch\u00e4ft direkt mit dem Dritten oder \u00fcber verbundene Personen\/Unternehmen abgeschlossen wurde.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">V. PFLICHTEN UND RECHTE DES MAKLERS<\/h3>\n\n\n\n<ol start=\"1\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Bei der Aus\u00fcbung der Vermittlungst\u00e4tigkeit verpflichtet sich der Makler zu Folgendem:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Aktive Suche und Kontaktherstellung zwischen potentiellen Vertragspartnern und dem Auftraggeber zum Abschluss des Rechtsgesch\u00e4fts.<\/li>\n\n\n\n<li>Informieren des Auftraggebers \u00fcber durchschnittliche Marktpreise vergleichbarer Immobilien.<\/li>\n\n\n\n<li>Einholung und Einsichtnahme in Eigentumsnachweise und sonstige Unterlagen, die das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte an der Immobilie belegen.<\/li>\n\n\n\n<li>Durchf\u00fchrung von Marketingaktivit\u00e4ten und angemessene Bewerbung der Immobilie sowie zus\u00e4tzliche vereinbarte Ma\u00dfnahmen, f\u00fcr die der Makler Anspruch auf ein besonderes Entgelt hat, sofern dies vereinbart wurde.<\/li>\n\n\n\n<li>Organisation und Durchf\u00fchrung von Immobilienbesichtigungen oder Ablehnung einer Besichtigung, wenn dies im Interesse des Auftraggebers oder nach fachlicher Einsch\u00e4tzung erforderlich ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Teilnahme an Verhandlungen und Hinf\u00fchrung der Parteien zum Vertragsabschluss, sofern dies speziell vereinbart wurde.<\/li>\n\n\n\n<li>Schutz der personenbezogenen Daten des Auftraggebers und vertrauliche Behandlung von Informationen \u00fcber die Immobilie oder das Gesch\u00e4ft als Gesch\u00e4ftsgeheimnis auf schriftliche Anweisung.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Baugrundst\u00fccken und sonstigen Fl\u00e4chen: \u00dcberpr\u00fcfung der Bestimmung gem\u00e4\u00df der geltenden Raumordnungsplanung.<\/li>\n\n\n\n<li>Rechtzeitige Information des Auftraggebers \u00fcber alle wesentlichen Umst\u00e4nde des Gesch\u00e4fts, die dem Makler bekannt sind oder bekannt sein m\u00fcssen.<\/li>\n\n\n\n<li>Einhaltung der Vorschriften zur Verhinderung von Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung.<\/li>\n\n\n\n<li>Handeln mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Einhaltung ethischer und professioneller Standards.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Nach einem erfolgreichen Immobilienkauf unterst\u00fctzt der Makler den Auftraggeber (K\u00e4ufer) auf Wunsch und ohne Aufpreis bei der Beantragung der \u00dcbertragung von Versorgungsvertr\u00e4gen (Strom, Wasser etc.) auf den neuen Eigent\u00fcmer, sofern dem Makler eine beglaubigte Spezialvollmacht erteilt wird.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Makler \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr die Nichterf\u00fcllung von Pflichten, die zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten im gegenseitigen Rechtsgesch\u00e4ft vereinbart wurden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VI. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS<\/h3>\n\n\n\n<ol start=\"1\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Mit der Unterzeichnung des Vertrags \u00fcbernimmt der Auftraggeber folgende Pflichten:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Den Makler genau und vollst\u00e4ndig \u00fcber alle wesentlichen Eigenschaften der Immobilie zu informieren sowie Eigentumsnachweise sowie Bau-, Lage- oder Nutzungsgenehmigungen (sofern vorhanden) vorzulegen.<\/li>\n\n\n\n<li>Nachweise \u00fcber das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte vorzulegen und auf alle eingetragenen und nicht eingetragenen Belastungen hinzuweisen sowie entsprechende L\u00f6schungsbewilligungen auf eigene Kosten zu beschaffen.<\/li>\n\n\n\n<li>Einen g\u00fcltigen Energieausweis f\u00fcr die Immobilie vorzulegen.<\/li>\n\n\n\n<li>Den Makler dar\u00fcber zu informieren, ob die Immobilie Ehe- oder Lebenspartnerschaftsverm\u00f6gen darstellt.<\/li>\n\n\n\n<li>Dem Makler und potentiellen K\u00e4ufern\/Mietern die Besichtigung der Immobilie zu erm\u00f6glichen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die gew\u00fcnschten Bedingungen und den Angebotspreis f\u00fcr die Immobilie detailliert anzugeben.<\/li>\n\n\n\n<li>Nach Abschluss des Rechtsgesch\u00e4fts (einschlie\u00dflich des Abschlusses eines Vorvertrags) dem Makler die vereinbarte Provision zu zahlen.<\/li>\n\n\n\n<li>Dem Makler au\u00dfergew\u00f6hnliche Vermittlungskosten zu erstatten, sofern diese im Voraus vereinbart wurden.<\/li>\n\n\n\n<li>Den Makler schriftlich \u00fcber alle nachtr\u00e4glichen \u00c4nderungen bez\u00fcglich der Immobilie oder des Eigentumsstatus zu informieren.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Verhandlungen aufzunehmen oder ein Gesch\u00e4ft mit einem vom Makler benannten Dritten abzuschlie\u00dfen. Handelt der Auftraggeber jedoch treuwidrig, haftet er f\u00fcr den entstandenen Schaden und muss Aufwendungen erstatten, die mindestens 1\/3 und h\u00f6chstens den vollen Betrag der vereinbarten Provision betragen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Auftraggeber haftet vollumf\u00e4nglich f\u00fcr Sch\u00e4den, wenn er arglistig handelt, wesentliche Tatsachen verschweigt oder falsche Angaben macht, um das Gesch\u00e4ft abzuschlie\u00dfen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VII. MAKLERPROVISION<\/h3>\n\n\n\n<ol start=\"1\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Die H\u00f6he der Provision wird im Vertrag gem\u00e4\u00df der g\u00fcltigen Preisliste des Maklers festgelegt. Die Provision deckt alle in diesen AGB genannten Standardleistungen des Maklers ab.<\/li>\n\n\n\n<li>Zus\u00e4tzliche Dienstleistungen, die \u00fcber die Standardvermittlung hinausgehen, werden nur berechnet, wenn sie im Voraus speziell vereinbart wurden, mit einer klar definierten Verg\u00fctung oder Berechnungsmethode.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Makler darf f\u00fcr dieselbe Immobilie nur dann eine Provision vom Auftraggeber und vom Dritten verlangen, wenn mit jeder Partei ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen wurde. Es ist untersagt, von einem K\u00e4ufer\/Mieter, der keinen Vertrag mit dem Makler unterzeichnet hat, eine Provision zu verlangen.<\/li>\n\n\n\n<li>T\u00e4tigt der Makler eine Doppelt\u00e4tigkeit f\u00fcr beide Parteien, darf die von beiden Parteien zusammen erhobene Gesamtprovision den in der Preisliste festgelegten H\u00f6chstsatz nicht \u00fcberschreiten. Ist vereinbart, dass nur eine Partei die Provision zahlt, darf dieser Partei maximal die H\u00e4lfte des nach der Preisliste zul\u00e4ssigen H\u00f6chstsatzes berechnet werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Makler ist verpflichtet, vor Abschluss des Gesch\u00e4fts die einzelnen und die gesamten Provisionsbetr\u00e4ge schriftlich klar darzulegen.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>F\u00e4lligkeit der Provision:<\/strong>\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Bei Vorvertr\u00e4gen mit Anzahlung\/Anzahlungssumme: Die Provision ist in zwei gleichen Teilen zahlbar \u2013 der erste Teil am Tag der Anzahlung, der zweite Teil bei Unterzeichnung des Hauptvertrags (oder Ablauf der Frist f\u00fcr dessen Unterzeichnung).<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Vorvertr\u00e4gen ohne Anzahlung: Die Provision ist am Tag der vollst\u00e4ndigen Zahlung des Kaufpreises oder mit Ablauf der im Vorvertrag festgelegten Frist in voller H\u00f6he f\u00e4llig.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Hauptvertr\u00e4gen mit Ratenzahlung: Die erste H\u00e4lfte ist bei der ersten Zahlung\/Anzahlung f\u00e4llig, die zweite H\u00e4lfte bei der Restzahlung des Kaufpreises.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Hauptvertr\u00e4gen mit Einmalzahlung: Die Provision ist am Tag der vollst\u00e4ndigen Kaufpreiszahlung in voller H\u00f6he f\u00e4llig.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Der R\u00fccktritt einer der Vertragsparteien von einem bereits geschlossenen Vertrag oder Vorvertrag ber\u00fchrt nicht die Verpflichtung des Auftraggebers, dem Makler die vereinbarte Provision in voller H\u00f6he zu zahlen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Makler hat auch dann Anspruch auf die Provision, wenn der Auftraggeber mit dem Dritten ein anderes Rechtsgesch\u00e4ft als das urspr\u00fcnglich vermittelte abschlie\u00dft, sofern damit derselbe Zweck erreicht wird oder dieselbe Immobilie Gegenstand ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Kontakt zu einem Dritten gilt als hergestellt, wenn der Makler direkt eine Besichtigung organisiert, ein Treffen vereinbart oder die Kontaktdaten bzw. den genauen Standort der Immobilie mitgeteilt hat.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Nachweis der Vermittlung erfolgt \u00fcber die Gesch\u00e4ftsaufzeichnungen des Maklers (CRM-System, E-Mails, schriftliche Angebote, Anrufprotokolle etc.).<\/li>\n\n\n\n<li>Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn das Gesch\u00e4ft mit dem Dritten durch den Ehegatten\/Lebenspartner des Auftraggebers, einen Verwandten in gerader Linie oder eine verbundene juristische Person\/Gesellschaft abgeschlossen wird.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VIII. PREISLISTE F\u00dcR MAKLERPROVISIONEN<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Preisliste ist fester Bestandteil dieser AGB. Es gilt die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags g\u00fcltige Fassung. Die Preisliste muss dem Auftraggeber vor Abschluss des Vertrags vorgelegt und von ihm unterzeichnet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Romano Real Estate<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ulica Bla\u017eenog Augustina Ka\u017eoti\u0107a 12, 21220 Trogir, Kroatien<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Web: <a target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.google.com\/search?q=https%3A%2F%2Fwww.romano-realestate.com\">www.romano-realestate.com<\/a><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">I. VERMITTLUNGSGEB\u00dcHREN<\/h4>\n\n\n\n<ol start=\"1\" class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Immobilienverkauf:<\/strong>\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>WIRD VOM VERK\u00c4UFER (Auftraggeber) ERHOBEN: <strong>2% bis 3%<\/strong> des vereinbarten Kaufpreises (Mindestbetrag EUR 1.500,00).<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Immobilienkauf:<\/strong>\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>WIRD VOM K\u00c4UFER (Auftraggeber) ERHOBEN: <strong>2% bis 3%<\/strong> des vereinbarten Kaufpreises (Mindestbetrag EUR 1.500,00).<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Vermietung und Verpachtung:<\/strong>\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>WIRD VOM AUFTRAGGEBER (Vermieter\/Verp\u00e4chter oder Mieter\/P\u00e4chter) ERHOBEN: in H\u00f6he von <strong>1 Monatsmiete \/ Monatsmonatspacht<\/strong>.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">II. UMFANG DER IN DER PROVISION ENTHALTENEN LEISTUNGEN<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Standardprovision umfasst alle regul\u00e4ren T\u00e4tigkeiten: Pr\u00e4sentation und Bewerbung der Immobilie, Marktanalyse, Einsichtnahme in Eigentumsunterlagen, Verhandlungsf\u00fchrung, Organisation von Besichtigungen, \u00dcberpr\u00fcfung der Fl\u00e4chennutzung, Geheimhaltung von Daten sowie fachliche Unterst\u00fctzung bei der \u00dcbertragung von Versorgungsleistungen auf den neuen Eigent\u00fcmer.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">III. DOPPELT\u00c4TIGKEIT (H\u00d6CHSTS\u00c4TZE)<\/h4>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Kauf\/Verkauf:<\/strong> Die von beiden Parteien zusammen erhobene Gesamtprovision darf <strong>6%<\/strong> des Kaufpreises nicht \u00fcberschreiten. Wird die Provision nur von einer Partei gezahlt, betr\u00e4gt der H\u00f6chstsatz <strong>3%<\/strong>.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Miete\/Pacht:<\/strong> Die von beiden Parteien zusammen erhobene Gesamtprovision darf <strong>300%<\/strong> einer Monatsmiete nicht \u00fcberschreiten. Wird die Provision nur von einer Partei gezahlt, betr\u00e4gt der H\u00f6chstsatz <strong>150%<\/strong> einer Monatsmiete.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">IV. ZUS\u00c4TZLICHE KOSTEN<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Maklerprovision enth\u00e4lt keine Gerichts- oder Beh\u00f6rdengeb\u00fchren sowie keine Notar-, Rechtsanwalts-, Gutachter-, Vermessungs- oder Architektenkosten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Diese Preisliste gilt ab: 7. Juli 2026.<\/em><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">IX. WERBUNG UND IMMOBILIENBESICHTIGUNGEN<\/h3>\n\n\n\n<ol start=\"1\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Makler bewirbt eine Immobilie ausschlie\u00dflich nach Abschluss eines schriftlichen Vermittlungsvertrags mit dem Eigent\u00fcmer.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Makler darf eine Immobilienbesichtigung f\u00fcr einen Dritten nicht vom vorherigen Abschluss eines Vermittlungsvertrags abh\u00e4ngig machen.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei der Besichtigung einer Immobilie wird eine <strong>Besichtigungsbest\u00e4tigung<\/strong> unterzeichnet, die als Nachweis der T\u00e4tigkeit des Maklers dient und keinen Vermittlungsvertrag darstellt sowie keine finanziellen Verpflichtungen f\u00fcr den Dritten begr\u00fcndet.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">X. DATENSCHUTZ (DSGVO)<\/h3>\n\n\n\n<ol start=\"1\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Mit der Unterzeichnung des Vertrags best\u00e4tigt der Auftraggeber, dass er \u00fcber die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragserf\u00fcllung, der Pflege der Gesch\u00e4ftsbeziehung und der Erf\u00fcllung gesetzlicher Pflichten informiert wurde.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Makler verarbeitet Daten gem\u00e4\u00df der Verordnung (EU) 2016\/679 (DSGVO) und dem kroatischen Gesetz zur Durchf\u00fchrung der Datenschutz-Grundverordnung.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Auftraggeber hat das Recht, die Aus\u00fcbung aller ihm als betroffener Person zustehenden Rechte zu verlangen.<\/li>\n\n\n\n<li>Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind auf der offiziellen Website verf\u00fcgbar: <strong><a href=\"https:\/\/www.google.com\/search?q=https%3A%2F%2Fwww.romano-realestate.com\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.romano-realestate.com<\/a><\/strong>.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr alle Angelegenheiten, die in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht ausdr\u00fccklich geregelt sind, gelten die Bestimmungen des kroatischen Immobilienvermittlungsgesetzes, des Obligationenrechts sowie sonstige anwendbare Gesetze der Republik Kroatien. Bei sprachlichen Abweichungen zwischen \u00dcbersetzungen ist die kroatische Version ma\u00dfgeblich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen treten am <strong>7. Juli 2026<\/strong> in Kraft und finden ab diesem Datum Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>ROMANO NEKRETNINE vl. Romano Vukovi\u0107 <\/li>\n\n\n\n<li>Mati\u010dni broj: 97710571<\/li>\n\n\n\n<li>OIB: 89756793271<\/li>\n\n\n\n<li>Naziv: ROMANO NEKRETNINE<\/li>\n\n\n\n<li>Adresa sjedi\u0161ta: Bl.A.Ka\u017eoti\u0107a 12, 21220 TROGIR, HRVATSKA<\/li>\n\n\n\n<li>Registarski broj upisa u imenik: 122\/2016<\/li>\n\n\n\n<li>Broj rje\u0161enja o ispunjavanju uvjeta: KLASA: UP\/I-330-01\/16-01\/259; URBR:526-05-01-01-01\/2-16-3<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN (AGB) f\u00fcr die Immobilienvermittlung I. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND DEFINITIONEN Die in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung: II. ANGEBOT UND IMMOBILIENANGABEN III. VERMITTLUNGSVERTRAG IV. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERH\u00c4LTNISSES V. PFLICHTEN UND RECHTE DES MAKLERS VI. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS VII. MAKLERPROVISION VIII. 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